Allgemeine 
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen 
Hammer’s Housesitting (nachfolgend HHS genannt) verpflichtet sich, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können mit der gebührenden Sorgfalt auszuführen.


1. Leistungsumfang 
Housesitting umfasst die Betreuung des Hauses und aller im Vertrag aufgeführten Aufgaben, einschließlich der Versorgung von Tieren, Pflanzen und Haushaltsaufgaben, soweit diese schriftlich vereinbart wurden. Vor Auftragsbeginn werden mit dem Auftraggeber/in (nachfolgend Auftraggeber) alle Aufgaben vor Ort besprochen und schriftlich in der Offerte oder im Vertrag festgehalten. HHS ist verpflichtet, über alles, was ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangt, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Überlassene Daten, wie z. B. Codes für Alarmanlagen, werden streng vertraulich behandelt.


2. Tierbetreuung 
Die im Domizil zu betreuenden Tiere erhalten eine sorgfältige, tiergerechte Versorgung und Fütterung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, HHS alle Auffälligkeiten, spezielle Behandlungsweisen, Gewohnheiten, Spezialfutter, nötige Medikamente usw. mitzuteilen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Tier in gesundem Zustand zu übergeben und bestätigt, dass alle notwendigen Impfungen regelmässig vorgenommen wurden. Sofern Krankheiten vorliegen, ist HHS unverzüglich zu informieren. Tierfutter, Material für Käfige, Katzensand etc. ist vom Auftraggeber in ausreichender Menge bereitzustellen. Zusätzliche Kosten für Zusatzfutter, Tierarztbesuche etc. werden nach Auslagen und Absprache verrechnet. Sollte ein betreutes Tier während der Abwesenheit des Auftraggebers erkranken oder sich verletzen, ist HHS ermächtigt, einen Tierarzt aufzusuchen. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Stirbt ein Tier, wird es einem Tierarzt oder Tierkrematorium zur Aufbewahrung übergeben. Die Abholung des Tieres erfolgt durch den Auftraggeber, der auch die entstehenden Kosten trägt.


3. Kommunikation und Notfallregelungen
Sollten während des Housesittings Mängel oder Defekte an Strom-, Wasser- oder Abwasserleitungen, Lüftungseinrichtungen, Alarmanlagen oder anderen Hauseinrichtungen auftreten, informiert HHS den Auftraggeber unverzüglich über den im Vertrag vorgesehenen Kommunikationskanal. Gemeinsam werden die einzuleitenden Maßnahmen abgestimmt. Falls der Auftraggeber in Notfällen nicht erreichbar ist, ist HHS berechtigt, eigenständig geeignete Massnahmen einzuleiten. Alle dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.


4. Preise und Zahlungsbedingungen 
Die Preise richten sich nach den im Vertragsformular vereinbarten Dienstleistungen.
  • 50 % des Honorars sind bei Vertragsabschluss fällig, der Restbetrag spätestens bei Schlüsselrückgabe oder Abschluss des Auftrags.
  • Zusätzliche entstandene Kosten sind bei Schlüsselrückgabe in bar gegen Quittung zu begleichen.
  • Bei einer Stornierung 14 bis 7 Tage vor Auftragsbeginn wird eine Gebühr von 50 % des Honorars berechnet. Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Tage vor Auftragsbeginn, wird das gesamte Honorar fällig.

5. Haftung
 
HHS haftet dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber nur für Schäden, die durch HHS bei Auftragserfüllung aufgrund vorsätzlicher Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind, und maximal bis zur Höhe der von HHS abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. HHS übernimmt keine Haftung für:
  • das Entlaufen von Tieren, Beschädigung von Mobiliar des Auftraggebers oder Dritter durch Tiere während der Abwesenheit des Auftraggebers;
  • gesundheitliche Schäden am Tier, sofern keine vorsätzliche Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt;
  • witterungsbedingte Schäden an Pflanzen.
Der Auftraggeber ist verantwortlich, eine ausreichende Hausrat- und Haftpflichtversicherung sicherzustellen.


6. Schlüsselübergabe 
HHS verpflichtet sich, überlassene Schlüssel sicher aufzubewahren und ausschliesslich für die im Vertrag festgelegten Zwecke zu verwenden. Die Schlüssel werden nach Abschluss des Auftrags an den Auftraggeber zurückgegeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


7. Datenschutz 
HHS behandelt alle personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (z. B. DSGVO). Daten wie Alarmcodes oder andere sicherheitsrelevante Informationen werden streng vertraulich behandelt.


8. Höhere Gewalt 
HHS haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung des Auftrags aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Unfällen oder Pandemien).


9. Abschlussklausel 
Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HHS einverstanden.


10. Gerichtsstand 
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den Bestimmungen des schweizerischen Rechts. Im Falle von Unstimmigkeiten ist Gerichtsstand das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft, Arlesheim.


Stand: Duggingen, 30. Januar 2025
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